Einfuhrliste

Einfuhrliste
Anlage zum AWG, aus der entnommen werden kann, ob die Einfuhr einer Ware genehmigungsfrei oder -bedürftig ist. Die Genehmigungsfreiheit oder -bedürftigkeit ergibt sich aus der Warenliste in Verbindung mit den Länderlisten und den Anwendungsvorschriften zur E.
- Obwohl die E. als Anhang des AWG deren Bestandteil ist, kann sie kraft der Ermächtigung in § 10 II AWG durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates (§ 27 I 2 AWG) geändert werden. Änderungen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Aufsichtspflichtverletzung (OWiG) — Eine Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen kann im deutschen Rechtssystem als Bußgeldtatbestand nach § 130 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geahndet werden. Wer als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens notwendige …   Deutsch Wikipedia

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  • Überwachungsdokument — Das Überwachungsdokument nach § 28a Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Verbindung mit der Einfuhrliste ist ein Instrument der Europäischen Union Warenströme in bestimmten Warenkategorien mengenmäßig zu erfassen und überwachen. Will ein Einführer …   Deutsch Wikipedia

  • Einfuhr — Zufuhr; Import * * * Ein|fuhr [ ai̮nfu:ɐ̯], die; , en: das Einführen von Waren /Ggs. Ausfuhr/: die Einfuhr von Spirituosen wurde beschränkt. Syn.: ↑ Import. Zus.: Wareneinfuhr. * * * Ein|fuhr 〈f. 20〉 das Hereinbringen ausländischer Waren ins… …   Universal-Lexikon

  • Ausfuhrliste — Anlage AL zur ⇡ Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Die AWV bedient sich zur Regelung der Genehmigungspflichten der Technik der Verweisung auf eine A., die als Anlage Teil der Verordnung ist. Abweichend zur ⇡ Einfuhrliste beschränkt sich die A. auf …   Lexikon der Economics

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  • Länderlisten — Anlagen zum Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Dienen neben ⇡ Ausfuhrliste und ⇡ Einfuhrliste zur Regelung des Außenwirtschaftsverkehrs: (1) Länderlisten F1 und F2: Länder, für die Beschränkungen gemäß §§ 44,… …   Lexikon der Economics

  • Ursprungsnachweis — 1. Bei der Einfuhr in das Zollgebiet der EU: a) Für verschiedene Waren aufgrund zolltarifrechtlicher oder außenwirtschaftlicher Vorschriften durch ein ⇡ Ursprungszeugnis Nr. 4 der Anwendungsvorschriften zur Einfuhrliste); b) für Waren aus Ländern …   Lexikon der Economics

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